Dienstleistungen Geräteservice
Geräteservice
Genaue Abrechnung durch eine zuverlässige Messausstattung. Erfassungsgeräte müssen jederzeit funktionieren. Zusätzlich sind Wasser- und Wärmezähler eichpflichtig und damit alle 5 bzw. 6 Jahre auszutauschen. Das bedeutet für Sie: Aufwand und Reparatururkosten. Diese Kosten sind als Instandhaltungs- und Verwaltungskosten im Rahmen der Mietnebenkosten nicht umlagefähig. Werden Eichfristen überschritten, ist mit Bußgeldern zu rechnen.

Nutzen Sie unseren Geräteservice

Wir verfolgen Eichfristen und informieren Sie stets über den neuesten Stand der Technik. Der komplette Service aus einer Hand:

Beratung - Montage - Kontrolle - Austausch - Reparatur - Finanzierung.

Aufnahme- und Montageservice
Wartungsservice
Mietservice
Verkauf